Befugnisse Bernadottes als Kommandeur der Sachsen 1809

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  • Sans-Souci
    Erfahrener Benutzer
    Major
    • 01.10.2006
    • 1837

    Befugnisse Bernadottes als Kommandeur der Sachsen 1809

    Wie streng aber der Marschall Bernadotte- indem er stets für die Truppen sorgte, auf Mannszucht und Disciplin hielt und wie streng er jede Uebertretung derselben bestrafte, bewies er an einem Officier des gewöhnlich in Leipzig garnisonirenden Regimentes, welches im Jahre 1810 bei der neuen Organisation der Armee mit aufgelöst wurde. Dieser Officier war mit ohngefähr 60 Mann nach Wels commandirt, hatte sich da mit seinen Leuten betrunken und in diesem Zustande so bedeutende Excesse begangen, daß sie durch die Bürgergarde von Wels entwaffnet und als Arrestanten in das Lager gebracht wurden. Der Marschall ließ sofort Kriegsrecht über sie halten und cassirte diesen Officier, nachdem dessen Strafbarkeit erwiesen war. Die Mannschaft wurde mit einigen Tagen Arreft beftraft.
    August Kummer: Erinnerungen aus dem Leben eines Veteranen des Königlich Sächsischen Armee.



    Konnte Bernadotte einfach so einen sächsischen Offizier kassieren, ohne vorher den sächsischen König fragen zu müssen ? Oder hatten die anwesenden sächsischen Generale eine solche Befugnis, ohne vorherige Nachfrage beim König ? Oder ist die Geschichte eine bloße Lagerfeuergeschichte ? Kummer war zu dem Zeitpunkt ja nur einfacher Artillerie-Korporal ohne Zugang zu Offizierskreisen.

    Kummers Memoiren sind lesenswert, neben vielem anderen:

    Seite 25 f. eine schöne Anekdote zur Rede Napoleons an die sächsischen Offiziere und Unteroffiziere am 9. Oktober 1813.

    Seite 31 ff. der Übergang der Sachsen am 18. Oktober 1813 bei Leipzig.

    Seite 61. f, wie man Bataillons-Adjutant wird.

    Interessant die Beschreibung des lang anhaltenden schwelenden Konflikts der sächsichen Offiziere mit General Thielemann wegen der Zukunft Sachsens. Zur Revolte der Sachsen in Lüttich konnte Kummer leider keine eigene Darstellung bringen, weil sein Regiment nicht involviert war.
  • HKDW
    Erfahrener Benutzer
    Colonel
    • 02.10.2006
    • 2962

    #2
    Interessante Memoiren, vielen Dank für den Link, ich denke dass die endgültige Entscheidung über die Karriere des Offiziers in den Händen des sächsischen Königs war - Bernadotte musste aber als Oberkommandierender auch zumindest temporäre ad hoc Entscheidungsgewalt haben.

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    • Da Capo
      Erfahrener Benutzer
      Adjudant
      • 23.10.2006
      • 827

      #3
      Zum Bataillons-Adju.
      Kummer stand mit Stichtag 31.05.1815 bei der 10.Kpn. des 1.Linienregiments, bei dem auch der OSL v.Wittern (Patent vom 11.07.1815) stand. Bataillonsadjus waren die Leutnants Flemming, Martini und Hennig (diese werden auch noch als Adjus in der im Oktober erschienenen R/S-Liste von 1815 aufgeführt). Einen Leutnant von Salza und Lichtenau gab es zu dieser Zeit im 1.Regiment nicht.

      Das königliche Dekret zur Neuformierung der Armee nach der Teilung stammt vom 07.07.1815. Es wird in den nachfolgenden Wochen viele Veränderungen gegeben haben. So wird der Oberstleutnant v.Wittern zum Leibgrenadier-Regiment gesetzt und es ist davon auszugehen, dass seine Beförderung zum 11.07.1815 mit dieser Versetzung zu tun hat. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass der OSL v.Wittern am 24.07. seine neue Bestimmung bereits kannte.

      Kummer wird mit der Neuordnung zum 2.Linienregiment gesetzt, wo es einen Leutnant v. Salza und Lichtenau gibt, der aber wohl nicht Adjutant war. Diese waren die Leutnants Goldacker, Klengel, Seebach (Mai 15) bzw. Goldacker, Klengel, Dieskau (Okt 15).

      Das alles schließt eine Urlaubsvertretung durch Kummer natürlich nicht aus, der Rest erscheint fabuliert.

      Zu Bernadotte
      Bernadotte kann einen sächsischen Offizier nicht kassieren. Was er machen konnte und in solchen Fällen der Verfehlung üblich war, war das Entfernen von der Truppe durch Zurückschicken ins Depot des Regiments., welches 1809 u.a. noch den Verlust der Feldzulage bedeutete.
      Wenn der Feind in Schußweite ist, bist Du es auch. Vergiss dabei nie, dass Deine Waffe vom billigsten Anbieter stammt.

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      • Sans-Souci
        Erfahrener Benutzer
        Major
        • 01.10.2006
        • 1837

        #4
        Zitat von Da Capo Beitrag anzeigen
        Zum Bataillons-Adju.
        Das ganze soll sich 1814 abgespielt haben, nicht 1815.

        Kommentar

        • Da Capo
          Erfahrener Benutzer
          Adjudant
          • 23.10.2006
          • 827

          #5
          1814 also, na gut.

          Da ist in der Tat der Adju des 1.Bataillons/1.prov. Regiment ein Prem.ltn. von Salza und Lichtenhayn.
          Die beiden anderen Adjus waren Pltn. v.d.Planitz (2.) und Pltn. Martini (3.). Der von Salza war 1815 durch den Pltn. v.Flemming (1814 3.Kpn = 1.Btl.) und der v.d.Planitz durch den Sltn. Hennig (1814 8.Kpn. = 2.Btl.) ersetzt.

          Kummer stand (1814 wie 1815) bei der 10.Kpn., also im 3.Bataillon. Nach der Logik hätte Kummer nur den Bataillons-Adju des 3.Btl.s substituieren können. Da der Oberstleutnant Kommandeur des 1.Bataillons war, hätte zumindest der Kommandeur des 3.Bataillons seine Einwilligung geben müssen.

          Wie gesagt, Urlaubsvertretung ist sicher immer drin gewesen.
          Wenn der Feind in Schußweite ist, bist Du es auch. Vergiss dabei nie, dass Deine Waffe vom billigsten Anbieter stammt.

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